Kosten

Psychotherapeutische Leistungen für Kinder, Jugendliche zwischen 0-21 Jahren

Meine psychotherapeutische Kinder- und Jugendpraxis ist eine Privatpraxis.

Grundlage für die Behandlungskosten stellt die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) dar.

Bitte klären Sie möglichst vor einem ersten Gespräch, ob und in welchem
Umfang Ihre Krankenkasse/ Beihilfe, bzw. die Krankenkasse Ihres Kindes, die
Kosten für Erstgespräche („probatorische Sitzungen“) und eine anschließende  psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis übernimmt.

 

Auflistung der Kostenübernahme

Vollumfänglich übernommen

BKK VBU/
MKKMeine Praxis verfügt über einen
Selektivvertrag mit dieser Krankenkasse

DGUVMeine Praxis nimmt am Psychotherapeutenverfahren der deutschen Unfallversicherung teil

In der Regel voll oder anteilig übernommen

Private Krankenversicherung

Beihilfe

Gegebenenfalls übernommen

Gesetzliche Krankenversicherungen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens

Information zur Kostenübernahme nach §13 Abs. 3 SGB V

Oftmals ergeben sich lange Wartezeiten auf der Suche nach einem Therapieplatz. Die von
den gesetzlichen Krankenversicherungen zugelassenen Vertragspraxen können meist
keine neuen Patient*innen aufnehmen.  
Nach § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie gemäß dem Vergleich vor
dem Bundessozialgericht (BSG) vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97) haben Sie bzw.
ihr Kind jedoch grundsätzlich Anspruch auf psychotherapeutische Versorgung
innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und in zumutbarer örtlicher Entfernung.
Kann Ihnen Ihre Krankenkasse innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens keinen
Therapieplatz anbieten (und dafür reicht ein Hinweis Ihrer Krankenkasse auf
Suchportale oder Therapeutenlisten nicht aus), so muss sie die
Behandlungskosten in einer Privatpraxis übernehmen.

Für die Beantragung einer Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren berate ich Sie gerne persönlich und unterstütze Sie bei der Antragstellung!

Den offiziellen Ratgeber zum Kostenerstattungsverfahren der Bundespsychotherapeutenkammer finden sie hier.

Selbstzahler

Eine psychotherapeutische Behandlung ihres Kindes ist per Selbstzahlung möglich.

Dadurch kann ohne Wartezeit eine Behandlung in Anspruch genommen werden und es erfolgt keine offizielle Beantragung einer Psychotherapie bei der Krankenkasse.

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) 3,0-3,5-facher Satz und wird Ihnen privat in Rechnung gestellt.   

Paartherapie und Elternberatung

Hierbei handelt es sich um sogenannte IGeL- Leistungen. Diese werden generell nicht von den Krankenkassen übernommen.

Paartherapie

Kosten für eine paartherapeutische Sitzung für Paare 75 Min.:  150,- Euro

Kosten für Paarberatung für Einzelpersonen 50 Min.: 110,- Euro 

Elternberatung

Kosten für 50 Minuten Elternberatung:  120,- €.

Supervision und Fortbildung

Kosten Einzelsupervision 50 Min.: 120,-€

Kosten Teamsupervision 60 Min: 200,-€

Die Kosten für Fortbildungen und Workshops erfragen Sie bitte direkt über das Kontaktformular.

Für nähere Informationen oder Fragen zu einzelnen Angeboten nutzen Sie gerne das Kontaktformular.